Dowesee Caspariviertel

Wohnen mit Wohnberechtigungsschein

Wohnen mit Wohnberechtigungsschein
Wer ist berechtigt? Wie beantragt man den B-Schein? Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick

89 der 110 neuen Wohnungen im Caspari-Viertel sind öffentlich gefördert. BBG-Mitglieder mit einem Wohnberechtigungsschein können hier künftig für 6,10 Euro bzw. 7,50 Euro pro m² wohnen. Sind Sie berechtigt? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

 
Jugendzentrum B58
 

Wer ist berechtigt?

Sie sind bezugsberechtigt, wenn Ihr Jahreseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt:

 

  • Alleinstehende 17.000 Euro
  • Zwei Personen 23.000 Euro
  • Alleinerziehend, ein Kind 26.000 Euro
  • Alleinerziehend, zwei Kinder 32.000 Euro
  • Ehepaar, ein Kind 29.000 Euro
  • Ehepaar, zwei Kinder 35.000 Euro
  • Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.000 Euro.

 

Bei anderen Personengruppen weicht die Grenze ab. Sind die Mietwohnungen nach § 5 (2) Nr. 2 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) gefördert, erhöht sich die Einkommensgrenze um bis zu 60 Prozent.

Bezugsberechtigt sind also zum Beispiel auch viele Berufstätige mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Ausländische Wohnungssuchende benötigen eine positive Bleibeperspektive von mindestens einem Jahr. Wichtig zu wissen: Die Antragsteller:innen dürfen Vermögen besitzen: bis zu 60.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt darf das Vermögen maximal 30.000 Euro betragen. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen. Er stellt keine „Wohnungszuweisung“ dar. Mit einem B-Schein hat man nicht automatisch Anrecht auf eine Wohnung.

 

Wie groß kann die Wohnung sein?

Die Wohnungsgröße hängt von der Zahl der Personen ab. Generell gilt

  • 1 Person: bis zu 50 m2
  • 2 Personen: bis zu 60 m2
  • 3 Personen: bis zu 75 m2
  • Jede weitere Person: bis zu 10 m2 zusätzlich

 

Wo und wie erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?

Den Antrag erhalten Sie bei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe in der Naumburgstraße 25. Sie können ihn abholen oder auf der Webseite www.braunschweig.de herunterladen (Suchbegriff: Wohnberechtigungsschein). Benötigt werden neben dem ausgefüllten Antragsformular:

 

  • Kopie des Personalausweises
  • Einkommensnachweise (die letzten drei Gehaltsnachweise oder den aktuellen Rentenbescheid oder den aktuellen Jobcenter-Bescheid)
  • Ggf. Einkommenserklärung jeder weiteren Person, die zum Haushalt gehört
  • Ggf. Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Ggf. Heiratsurkunde
  • Ggf. Schwerbehindertennachweis

 

 
 

Beispielrechnungen

Friseur:in, Berufsanfänger:in

  • Durchschnittliches Jahresbrutto 21.600 Euro
  • abzüglich Werbungskostenpauschale 1.000 Euro
  • abzüglich 10 % Krankenversicherung 2.060 Euro
  • abzüglich 10 % Rentenversicherung 2.060 Euro

 

Anrechenbares Jahreseinkommen 14.420 Euro
Die maßgebliche Einkommensgrenze von 17.000 Euro wird eingehalten.

 

Ehepaar, beide Angestellte, zwei Kinder

  • Durchschnittliches Jahreseinkommen gesamt 52.000 Euro
  • abzüglich Werbungskostenpauschale je 1.200 Euro 2.400 Euro
  • abzüglich 10 % Krankenversicherung 4.960 Euro
  • abzüglich 10 % Rentenversicherung 4.960 Euro
  • abzüglich 10 % Steuern 4.960 Euro

 

Anrechenbares Jahreseinkommen 34.720 Euro
Die maßgebliche Einkommensgrenze von 35.000 Euro wird eingehalten.

 
 

Haben Sie noch Fragen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe, Naumburgstraße 25.
Telefon: 0531 4705021 oder 0531 4705022.
E-Mail: zsw@braunschweig.de.

Termine können jederzeit telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 
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